EUSALP – Aktionsgruppe 6

Die Alpenkonvention leitet, zusammen mit dem Land Kärnten, die Aktionsgruppe 6 (AG6) der EUSALP, die sich mit “Erhaltung und Inwertsetzung natürlicher Ressourcen, inklusive Wasser und kultureller Ressourcen“ befasst.

Im Zeitraum von Januar 2020 bis Juni 2022 konzentriert sich die AG6 auf das übergeordnete Thema "Zusammenarbeit für Landschaften in Zeiten der Klimakrise". Die Themen Raumentwicklung und Bodenschutz, Ernährung und Holz sowie Wasser stehen dabei im Mittelpunkt der AG6-Aktivitäten. Sie stehen in engem Zusammenhang mit dem übergeordneten Thema, so dass es aus verschiedenen Perspektiven bearbeitet werden kann.

Die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und der Schutz von Biodiversität und Landschaften haben nicht nur einen Eigenwert, sondern führen auch zu Vorteilen für die lokale Wirtschaft. Dies ist besonders wichtig für Sektoren wie den Tourismus und die Produktion hochwertiger Lebensmittel im Alpenraum. Die Hauptaktivitäten der AG6 beziehen sich daher auf die beiden wichtigsten Bereiche Schutz und Inwertsetzung der alpinen Natur- und Kulturlandschaften sowie alpines kulinarisches Erbe.

Die AG6 ist auch an einer Reihe von themenübergreifenden Aktivitäten beteiligt. Die wichtigsten sind ihr Beitrag zur Arbeit der Task Force „Multifunktionale Wälder und nachhaltige Holznutzung“ (TF MFSUT) und die Zusammenarbeit mit anderen AGs innerhalb des strategischen Schwerpunktpolitikfeldes "Raumplanung".

Aufgaben der Aktionsgruppen:

  • Einschlägige AkteurInnen identifizieren und deren Beteiligung erleichtern

  • Ein Arbeitsprogramm für die AG erarbeiten und abarbeiten

  • Spezifische Kriterien für die Auswahl von Aktionen/Projekten innerhalb der AG entwickeln

  • Aktionen/Projekte zur Einbeziehung in den EUSALP Aktionsplan identifizieren

  • Relevante Finanzierungsquellen für ausgewählte Aktionen/Projekte identifizieren und die Durchführung der Aktionen/Projekte begleiten, inklusive Monitoring und Evaluierung der definierten Ziele und Indikatoren

  • Politische Diskussionen in der Makroregion in Bezug auf die Themen der Aktionsgruppe unterstützen sowie die Kommunikation und Sichtbarkeit der Aktionsgruppe sicherstellen

  • Verbindungen zu anderen Aktionsgruppen pflegen und mit ihnen zusammenarbeiten, um Kohärenz zu garantieren und Doppelarbeit zu vermeiden

Das Arbeitsprogramm 2020-2022 der AG6 befindet sich hier (nur auf Englisch verfügbar)

Geschäftsordnung der EUSALP Aktionsgruppen (nur auf Englisch verfügbar)Mitglieder der EUSALP Aktionsgruppe 6 (nur auf Englisch verfügbar)2. Internationaler Workshop zu Territorialen MarkenEUSALP POLICY BRIEF

Support EUSALP

Der Alpenraum setzt sich aus unterschiedlichen Gebieten, Verwaltungssystemen und Traditionen zusammen. Um gemeinsame Herausforderungen effektiver zu bewältigen, zielt die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) darauf ab, die Zusammenarbeit und Synergien der Alpenländer und -regionen zu stärken. Im Rahmen des Interreg-Alpenraumprojekts Support EUSALP ermöglichen 16 Partner eine langfristige Verfolgung der Ziele und Prioritäten der EUSALP sowie die Umsetzung der Arbeit der neun Aktionsgruppen.

Auf strategischer Ebene unterstützt das Projekt die Einbindung der Ergebnisse in die öffentliche Politik. Auf der Ebene der Interessenvertretung soll die Sichtbarkeit erhöht werden und die Kommunikation mit den Zielgruppen, einschließlich der allgemeinen Öffentlichkeit und der Jugend, gestärkt werden. Support EUSALP zielt darauf ab, das Verwaltungssystem der EUSALP durch den Aufbau von Kapazitäten und die Koordination zwischen sieben Ländern und 48 Regionen im Alpenraum zu verbessern.

Die Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (EUSALP) ist die vierte makroregionale Strategie, die von der Europäischen Union ins Leben gerufen wurde, um gemeinsame Herausforderungen, vor denen ein definiertes geographisches Gebiet (in diesem Fall der Alpenraum) steht, anzugehen und von einer verstärkten Zusammenarbeit zu profitieren, die zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beiträgt.

Ziel der EUSALP ist es, das nachhaltige wirtschaftliche und soziale Wohlergehen des Alpenraums zu sichern, indem seine Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung verbessert wird, während gleichzeitig der Umweltschutz gefördert und gesunde und ausgewogene Ökosysteme gewährleistet werden.

Die Alpenkonvention hat sich von Anfang an der Entwicklung der EUSALP beteiligt. Bereits 2011 wurde von der XI. Alpenkonferenz eine eigene Arbeitsgruppe zur makroregionalen Strategie eingerichtet. Das Ziel der Arbeitsgruppe war es, einen Beitrag zum Gesamtprozess der EUSALP zu leisten. Seit 2019 ist die Gruppe nicht mehr aktiv.

Die Strategie umfasst zwei Hauptdokumente: eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen und einen Aktionsplan

Die EUSALP ist in folgende drei politische Themenbereiche, dem bereichsübergreifenden Thema und den jeweiligen Zielen gegliedert:

  1. Themenbereich: Wirtschaftswachstum und Innovation
    Ziel: Fairer Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, basierend auf der hohen Wettbewerbsfähigkeit der Region

  2. Themenbereich: Mobilität und Vernetzung
    Ziel: Nachhaltige interne und externe Erreichbarkeit

  3. Themenbereich: Umwelt und Energie
    Ziel: Ein ganzheitlicherer Umweltschutzrahmen und erneuerbare und sichere Energielösungen für die Zukunft

  4. Themenbereich: Governance, inklusive institutioneller Kompetenzen
    Ziel: Ein solides makroregionales Governance-Modell für die Region (zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung von Maßnahmen) 

Diese drei Politikbereiche werden durch neun Aktionsgruppen umgesetzt:

 Themenbereich Aktion
Politikbereich 1 Aktion 1: Entwicklung eines effektiven Forschungs- und Innovationsökosystems
Leitung: Region Lombardei

Aktion 2: Asubau des wirtschaftlichen Potenzials strategischer Sektoren
Leitung: Region Auvergne-Rhône-Alpes und Region Piemont

Aktion 3: Verbesserung der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Ausbildungssituation in strategischen Sektoren
Leitung: Autonome Provinz Trient

Politikbereich 2

Aktion 4: Förderung der Intermodalität und Interoperabilität im Personen- und Güterverkehr
Leitung: Europaregion Euregio Tirol-Südtirol-Trentino und Region Süd (Provence Alpes-Côte d'Azur)

Aktion 5: Menschen digital vernetzen und die Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Dienstleistungen verbessern
Leitung: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und Autonome Region Aostatal

Politikbereich 3

Aktion 6: Schutz und Inwertsetzung natürlicher Ressourcen einschließlich Wasser und kultureller Ressourcen
Leitung: Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention und Land Kärnten

Aktion 7: Ausbau des ökologischen Verbunds im gesamten EUSALP-Gebiet
Leitung: Bayern und Slowenien

Aktion 8: Verbesserung des Risikomanagements und gezielte Bewältigung des Klimawandels, einschließlich der Prävention großer Naturrisiken
Leitung: Bayern und Österreich

Aktion 9: Das Gebiet zu einer Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energie machen
Leitung: Autonome Provinz Bozen/Bolzano und Region Auvergne-Rhône-Alpes

 Wie ist die Alpenkonvention an der EUSALP gebunden? 

Die Alpenkonvention trägt wesentlich zur Gestaltung und Umsetzung der EUSALP bei, indem sie ihre Beobachterfunktion in der Generalversammlung (politische Ebene) und im LeitungsausschussExekutivrat (Koordinationsebene) der Strategie aktiv wahrnimmt. Hinsichtlich der Beteiligung auf der Umsetzungsebene wurde der Alpenkonvention die KCo-Leitung der Aktionsgruppe 6 (gemeinsam mit dem Land Kärnten) übertragen.

Die Aktionsgruppe 8 wird vom Vorsitzenden der aktuellen Plattform "Naturgefahren - PLANALP" der Alpenkonvention mitgeleitet und Mitglieder der Arbeitsgruppe "Verkehr" und der ehemaligen Plattform "Ökologischer Verbund" der Alpenkonvention sind aktiv an der Arbeit der Aktionsgruppen 4 bzw. 7 beteiligt. Außerdem ist das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention offizieller Beobachter der Aktionsgruppen 4, 7 und 9.

Die Alpenkonvention ist im EUSALP-Prozess sowohl durch den Vorsitz als auch durch das Ständige Sekretariat vertreten, das eng mit dem Ständigen Ausschuss und verschiedenen thematischen Arbeitsgremien zusammenarbeitet.

 

Nachhaltige Entwicklungsziele

Ziel 2

Kein Hunger

Ziel 6

Sauberes Wasser und Sanitärversorgung

Ziel 12

Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster

Ziel 15

Leben an Land

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