Überprüfungsausschuss
Der Überprüfungsausschuss ist ein Organ, das die Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle durch die Vertragsparteien überwacht.
Die Vertragsparteien müssen alle zehn Jahre einen Bericht über die Durchführung des Übereinkommens und seiner Protokolle vorlegen.
Aufgaben, Arbeitsunterlagen und Ergebnisse des Überprüfungsausschusses
- Beschluss der XVI. Alpenkonferenz: Neuer Überprüfungsmechanismus
- Berichtsformat - Fragebogen
- XV. Alpenkonferenz: Dokument zum nächsten ordentlichen Überprüfungsverfahren - auf English
- Verfahren für Erkundigungen vor Ort
- Broschüre zur vertieften Prüfung des Themas "Flächensparende Bodennutzung“
- Abschlussbericht zur vertieften Prüfung des Themas "Flächensparende Bodennutzung“
- Leitlinien zur Auslegung von Artikel 6(3) des Tourismusprotokolls in Hinblick auf eine alpenweit konsistente Umsetzungspraxis
- Handlungsempfehlungen für eine konsistente alpenweite Anwendung des Artikels 11(1) des Protokolls "Naturschutz und Landschaftspflege"
- XIV. Alpenkonferenz, Abschlussbericht zur vertieften Prüfung des Themas "Tourismus"
- Entscheidung zur Seilbahn auf den Piz Val Gronda (Tirol, AT)
- Entscheidung zum Landschaftsschutzgebiet "Egartenlandschaft" (Bayern, DE)
- XI. Alpenkonferenz, Bericht des Überprüfungsausschusses
- XI. Alpenkonferenz, Empfehlungen des Überprüfungsausschusses (Beibehaltung der Empfehlungen der X. Alpenkonferenz)
- Länderberichte 2009
- X. Alpenkonferenz, Bericht des Überprüfungsausschusses
- X. Alpenkonferenz, Empfehlungen des Überprüfungsausschusses
- Länderberichte 2005
- Standardisierte Struktur zur Überprüfung der Deklaration "Bevölkerung und Kultur"
- Länderberichte 2009 zur Umsetzung der Deklaration "Bevölkerung und Kultur"