Überprüfungsausschuss

Der Überprüfungsausschuss ist ein Organ, das die Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle durch die Vertragsparteien überwacht.
Die Vertragsparteien müssen alle zehn Jahre einen Bericht über die Durchführung des Übereinkommens und seiner Protokolle vorlegen. 

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