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ARBEITSGRUPPE UNESCO-WELTERBE. VORSITZ: ITALIEN

1. Was ist die Arbeitsgruppe UNESCO-Welterbe ? 

Zwar sind europäisches Kulturerbe und Bergökosysteme in der UNESCO-Welterbeliste bereits gut vertreten, aber Stätten, die das Erbe der Alpen widerspiegeln, sind immer noch unterrepräsentiert und erfordern einen ganzheitlichen Ansatz. Da die Alpenkonvention eine einmalige Chance zur nachhaltigen Aufwertung des außergewöhnlichen Erbes der Alpen bietet, hat die Alpenkonferenz 2006 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um unter anderem grenzüberschreitende und serielle Nominierungen für die Welterbeliste aus dem Alpenraum zu erleichtern. 2009 wurde die Arbeitsgruppe von der X. Alpenkonferenz beauftragt, aufgrund der im Rahmen der vorausgegangenen Analyse ermittelten Themen einen Cluster mit potenziellen alpinen Stätten zu erstellen. Inzwischen ist die Arbeitsgruppe dabei, ein komplettes Screening des Alpenraums durchzuführen und die globale "Anforderung" eines außergewöhnlichen universellen Wertes der Stätten mit dem regionalen "Angebot" abzustimmen.


Das Welterbekomitee empfiehlt eine "umfassende Vertretung der Interessenträger" in den Prozessen zur Bestimmung und zum Schutz der in die Welterbeliste aufgenommenen Stätten. Deshalb ist eine breite und aktive Beteiligung an der Arbeitsgruppe UNESCO-Welterbe wünschenswert. Die aus VertreterInnen und ExpertInnen der Vertragsparteien und Beobachter bestehende Arbeitsgruppe kann VertreterInnen der betroffenen lokalen Verwaltungen und Verbände sowie Fachleute zu speziellen Anhörungen einladen.

 

Mitgliederliste


2. Ziele

Das von der XI. Alpenkonferenz 2011 verabschiedete Mandat der Arbeitsgruppe sieht folgende Aktivitäten vor:

  • Beitrag zur Harmonisierung der nationalen Vorschlagslisten aufgrund von fundierten Informationen über grenzüberschreitende und/oder serielle Stätten im Alpenraum;
  • Weiterentwicklung der Studie über die außergewöhnlichen universellen Werte der Alpen im Hinblick auf eine gemeinsame Definition dieser Werte in Einklang mit den Kriterien des UNESCO-Welterbekomitees;
  • Erleichterung des Erfahrungsaustausches über die Verwaltung der bereits in die Welterbeliste aufgenommenen Stätten und Ausarbeitung von Vorschlägen für mögliche grenzüberschreitende und/oder serielle Nominierungen aus dem Alpenraum; 
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Anwendung der UNESCO-Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes sowie anderer Instrumente der UNESCO zur Aufwertung bestimmter Stätten und Aktivitäten in den Alpen; 
  • Kommunikation und Wissensaustausch, insbesondere mit Fachgremien der UNESCO.

3. Aktivitäten, Dokumente und Ergebnisse

4. Links

 

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