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Verwahrer der Konvention

Art. 12 der Alpenkonvention

Österreich ist laut Art. 12 der Alpenkonvention Verwahrer der Alpenkonvention (d.h. das Land, in dem alle unterzeichneten Urkunden hinterlegt werden).

Die Alpenstaaten erstatten dem Verwahrer Mitteilung über die Angelegenheiten der Konvention und der Verwahrer leitet diese Mitteilungen an die anderen Staaten und Vertragsparteien weiter, um sie über Änderungen, Neuunterzeichnungen, die Hinterlegung von Ratifikationsurkunden usw. auf dem neuesten Stand zu halten.
Der Verwahrer informiert die Staaten und Vertragsparteien über den Eingang von Unterzeichnungsurkunden und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Konvention sowie über Erklärungen hinsichtlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Konvention. 

Kontakt:

Ewald Galle
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Abt. V/9
Stubenbastei 5
A-1010 Wien
Tel.: + 43 / 15 1522-1617
Fax: + 43 / 15 1522-7626/7624
ewald.galle@lebensministerium.at

 

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KONTAKT:

Sitz in Innsbruck:

Herzog-Friedrich-Straße 15
6020 Innsbruck
Österreich
Tel.:  +43-512-588589-0
Fax: +43-512-588589-20
Email: info@alpconv.org
www.alpconv.org


Außenstelle in Bolzano/Bozen:

Viale Druso / Drususallee 1
39100 Bolzano / Bozen
Italien
Tel.:  +39 0471 055352
Fax:  +39 0471 055359
www.alpconv.org

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