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GESCHICHTE

 


 
 
 


GESCHICHTE

Der Alpenbogen vereint acht Länder: Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien. Er wird von rund 14 Millionen Menschen bewohnt und von Millionen von Touristen besucht. Viele gemeinsame Herausforderungen und Entwicklungsprobleme müssen deshalb durch eine verantwortungsvolle internationale Abstimmung der Raumplanungs-, Verkehrs-, Energie- und Tourismuspolitik sowie weiterer Maßnahmen bewältigt werden.

Deshalb beschlossen die Minister der Alpenstaaten bei ihrer ersten Konferenz vom 9. bis 11. Oktober 1989, ein Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen auszuarbeiten.

Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen ("Die Alpenkonvention") wurde am 7. November 1991 in Salzburg (Österreich) von Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz sowie von der Europäischen Union unterzeichnet (Slowenien unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993 und das Fürstentum Monaco trat dem Übereinkommen auf Grund eines Ad-hoc-Protokolls bei). Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft.

Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Erstmals wurde damit ein transnationales Berggebiet als geographische Einheit und als ein vor gemeinsamen Herausforderungen stehender Kultur- und Wirtschaftsraum angesehen. Das ist die "Revolution" der Alpenkonvention, die auch als Beispiel für die inzwischen gegründete Karpatenkonvention diente. Heute blicken verschiedene andere Gebiete (Kaukasus, Zentralasien, Anden) mit Interesse auf die Alpenkonvention und ihre Erfahrungen.

 

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