„Die Alpenkonvention gut dosiert" : auf dieser Website, stellen wir Ihnen Schritt für Schritt auf einfache und dynamische Weise das Wichtigste vor, was es über die Alpenkonvention zu wissen gibt. Die Dynamik kommt dadurch zustande, dass die beschriebenen Inhalte auf dieser Website - die einzelnen „Schritte“ also – regelmäßig aktualisiert und so alle wichtigen Politikbereiche für den Alpenraum behandelt werden.
Wer alles über die aktuellen, im Moment auf der Seite verfügbaren „Schritte“ wissen möchte, kann das Buch -Die Alpen-Acht Staaten, ein Gebiet- (pdf, 9 MB) herunterladen, das vom Ständigen Sekretariat der Alpenkonvention im März 2009 veröffentlicht wurde. Den im Buch enthaltenen Texten sind aussagekräftige Bilder gegenübergestellt.
6. Naturschutz und Landschaftspflege
Mehr als 20 Prozent der Alpenfläche befinden sich in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Naturparks, wobei die verschiedenen Schutzkategorien national und erst recht international sehr unterschiedlich und daher nicht leicht vergleichbar sind. Stärker als andere Berggebiete charakterisieren sich die Alpen durch bis in hohe Lagen reichende Kulturlandschaften, die traditionell von einer großen Artenvielfalt geprägt sind. Daher hat sich Naturschutz und Landschaftspflege in den Alpen insbesondere auch um diese Kulturlandschaften zu bemühen, wobei die Übergänge zur „wilden Natur“ oft fließend sind. Die Schutzinteressen reichen von den Naherholungsgebieten der Ballungsräume bis zu den Gletscherregionen, wobei der Druck auf diese Naturräume in den letzten Jahrzehnten auf allen Ebenen gewachsen ist.
Die im Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege formulierten Ziele gehören zu den anspruchvollsten der gesamten Alpenkonvention. Dazu zählen der Schutz, die Pflege und die Wiederherstellung von Ökosystemen sowie der Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Angepeilt wird eine dauerhafte Sicherung der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur- und Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit“. Naturschutz ist eine Querschnittmaterie, die in eine Vielzahl von anderen Handlungs- und Politikfeldern hineinreicht. Erwähnt werden im Protokoll unter anderem Raumplanung, Bodenschutz, Wasser, Energiewirtschaft, Gewerbe und Industrie, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft, aber auch Bildung, Erziehung und Forschung. Die Vertragspartner haben sich im Protokoll zu einer umfassenden internationalen Zusammenarbeit, detaillierten Bestandsaufnahmen und die regelmäßige Vorlage von Konzepten, Programmen und Plänen durch die einzelnen
Staaten verpflichtet. Bei allen privaten und öffentlichen Vorhaben sind die direkten und indirekten Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu prüfen, wobei vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterbleiben haben. Zugleich schreibt das Protokoll für unvermeidbare Beeinträchtigungen Ausgleichsmaßnahmen vor. Ist ein derartiger Ausgleich nicht möglich, dürfen Projekte nur zugelassen werden, wenn bei der Interessensabwägung die Belange des Naturschutzes nicht überwiegen. Bestehende Schutzgebiete werden vom Protokoll mit einem Verschlechterungsverbot unterstützt. Zur Schaffung neuer Schutzgebiete, insbesondere auch von Nationalparks werden die Staaten aufgeregt.