ARBEITSGRUPPEN
Art. 6 der Alpenkonvention
Art. 14 der Geschäftsordnung für den Ständigen Ausschuss der Alpenkonferenz
Der Ständige Ausschuss setzt bei Bedarf Ad-hoc-Arbeitsgruppen ein und koordiniert deren Tätigkeiten. Die Arbeitsgruppen befassen sich mit verschiedenen Themen der nachhaltigen Entwicklung. Sie sind zuständig für die Erarbeitung von neuen Protokollen, Empfehlungen und Umsetzungsmaßnahmen, sie beobachten die laufenden Entwicklungen und erstellen Arbeitsfortschrittsberichte für die Alpenkonferenz und den Ständigen Ausschuss. Die Arbeitsgruppen werden für einen Zeitraum von zwei Jahren eingesetzt und bearbeiten spezifische Themen häufig auch in Untergruppen.
Gegenwärtig bestehen folgende Arbeitsgruppen:
- Arbeitsgruppe Verkehr
- Arbeitsgruppe UNESCO-Welterbe
- Plattform Naturgefahren
- Plattform Ökologischer Verbund
- Plattform Wasserwirtschaft im Alpenraum
- Plattform „Große Beutegreifer, wildlebende Huftiere und Gesellschaft”
- Arbeitsgruppe “Demographie und Beschäftigung”
- Arbeitsgruppe „Makroregionale Strategie für die Alpen“
- Plattform „Berglandwirtschaft“
- Arbeitsgruppe „Bergwald“
- Plattform Energie